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   OLG Dresden, 22.10.2014 - 2 Ws 457/14   

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https://dejure.org/2014,33263
OLG Dresden, 22.10.2014 - 2 Ws 457/14 (https://dejure.org/2014,33263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.10.2014 - 2 Ws 457/14 (https://dejure.org/2014,33263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 2 Ws 457/14 (https://dejure.org/2014,33263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Anhörung des Angeklagten bei einer Einstellung de Verfahrens außerhalb der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Angeklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Anhörung des Angeklagten vor Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO im Falle einer für ihn ungünstigen Kostenentscheidung

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 10 Ns 250 Js 9492/10
  • OLG Dresden, 22.10.2014 - 2 Ws 457/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10

    Anfechtbarkeit einer mit einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2

    Auszug aus OLG Dresden, 22.10.2014 - 2 Ws 457/14
    Hiervon sind jedoch die Fälle auszunehmen, bei denen keine für den Angeklagten günstige Kostenentscheidung getroffen wird (vgl. BGH bei Kusch, NStZ 1995, 18; OLG Oldenburg StraFo 2010, 352; Meyer-Goßner/Schmitt, § 154 Rdnr. 16) und es deshalb gemäß § 33 Abs. 3 StPO einer Anhörung des Angeklagten bedarf.
  • BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21

    Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung

    Vor einer Auslagenentscheidung ist der Betroffene zu hören, wenn er durch das Auferlegen der eigenen Auslagen oder der Auslagen des Nebenklägers beschwert wird (vgl. VerfG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2019 - 1/18 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 Ws 65/04 -, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 1 Ws 296/10 -, juris, Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 Ws 457/14 u.a. -, juris, Rn. 10).
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